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Informationsblatt RESAVER

Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick über das RESAVER-Modell, seine Funktionsweise, steuerliche Aspekte sowie Vorteile und Risiken.

Veröffentlicht am:
22.2.2026
Martin Zinsler
Senior Consultant

Funktionsweise von RESAVER

RESAVER („Retirement Savings Vehicle for European Researchers“) ist eine EU-weite Vorsorgeeinrichtung für Universitäten, Lehreinrichtungen und wissenschaftliche Unternehmen. Beiträge werden wie in eine gemeinsame Pensionskasse eingezahlt und individuell verwaltet. Die Veranlagung erfolgt bei BlackRock, die administrative Abwicklung sowie die Auszahlung der Versorgungsleistungen durch Previnet S.p.A.

Beitragsgestaltung

  • Österreichische Arbeitgeber können jährlich bis zu 10 % der Gehaltssumme aller teilnahmeberechtigten Mitarbeiter (zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer) als Beitrag einzahlen.
  • Arbeitnehmer können freiwillige, steuerlich begünstigte Eigenbeiträge erbringen.
  • Beiträge können als Fixbeträge oder als Prozentsatz des Gehalts definiert werden.
  • Die Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Veranlagungserfolg von RESAVER.
  • Der Arbeitnehmer trägt das Veranlagungsrisiko. Es besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers (da nur beitragsorientiertes Modell möglich).

Steuerliche Behandlung

  • Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen: voll steuerpflichtig gemäß Lohnsteuertarif.
  • Leistungen aus Arbeitnehmerbeiträgen: steuerfrei, sofern mit Prämienförderung (§ 108a EStG) finanziert, sonst 25 % gemäß Lohnsteuertarif.
  • Kapitalabfindung: „halber Durchschnittssteuersatz“ (§ 67 Abs 8 lit e EStG), Abfindungsgrenze beachten.

Vorteile von RESAVER

Arbeitgeber

  • Stärkung der Mitarbeiterbindung
  • Attraktives Zusatzangebot im Wettbewerb
  • Planbare Kosten durch feste Beitragssätze
  • Lohnnebenkosten- und sozialversicherungsfrei
  • Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
  • Kein Aufwand nach Pensionsantritt

Arbeitnehmer

  • Portabilität der Altersvorsorge in Europa
  • Steuerliche Vorteile bei Beiträgen
  • Lebenslange Zusatzpension
  • Kapitalerträge aus Arbeitgeberbeiträgen steuerfrei
  • Möglichkeit freiwilliger Eigenbeiträge
  • Unverfallbare Ansprüche

Risken und Hinweise

  • Keine Garantie auf Mindestverzinsung
  • Rentenhöhe kann schwanken (Renten können gekürzt werden)
  • Individuelle Beratung empfohlen
  • Gleichbehandlungskriterien, Wechselmöglichkeiten und Optionen bei Beendigung des Dienstverhältnisses beachten

Disclaimer

Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

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